gefördert durch
Saxonia-Freiberg- Stiftung

 

 

Für die Untertageführungen gelten folgende Bedingungen:

Auszug aus den Arbeitsanweisungen des Lehr- und Forschungsbergwerkes der
TU Bergakademie Freiberg als Bergwerksbetreiber:

Untertageführungen Musealer Lehrpfad  
Altersbegrenzung
mind. 12 – max. 72 Jahre:
   
12 Jahre 6 Jahre  
Bei Minderjährigen nur im Beisein einer volljährigen Begleitperson 6 bis 18 Jahre: 1 erziehungsberechtigte Person
  Personen mit Rollstuhl: Je 1 volljährige Begleitperson
  Frauen ab dem 4. Schwangerschaftsmonat: Je 1 volljährige Begleitperson
     

 

Gruppenstärke:      
12 Jahre bis einschl. Klassenstufe 8: 15 Max. Gruppenstärke: 80
Klassenstufe 8 bis 18 Jahre: 20 Personen mit Rollstuhl: 8
Über 18 Jahre: 25 8 Jahre bis einschl. Klassenstufe 8: 1 volljährige Begleitp. pro 10 Jugendliche
    Klassenstufe 9 bis 18 Jahre: 1 volljährige Begleitp. pro 20 Jugendliche

Gesundheitliche Vorraussetzungen:

  • Keine körperlichen Behinderungen, die Hilfsmittel zur Fortbewegung benötigen
  • Keine Personen mit Kreislaufstörungen
  • Keine Personen mit geistigen Behinderungen
  • Keine Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen
  • Keine Frauen ab dem 5. Schwangerschaftsmonat
  • Bei Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen und mit geistiger Behinderung bedarf es einer vorherigen Genehmigung vom stellv. Direktor des Lehr- und Forschungsbergwerkes

Weitere Bedingungen

  • Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen den Grubenbetrieb nicht betreten.
  • Evt. notwenige Medikamente sind während der Grubenfahrt mitzuführen.
  • Personen mit gesundheitlichen Besonderheiten haben dies vor der Grubenfahrt mitzuteilen.
  • Es darf nur bergwerkseigene Ausrüstung, wie Geleuchte oder Helme, verwendet werden.
  • Unfälle oder Verletzungen während der Grubenfahrt sind unverzüglich dem Bergwerksführer mitzuteilen.
  • Im Schachtbereich sowie untertage besteht Rauchverbot sowie Helmzwang.
  • Das Mitführen von Getränken in Glasflaschen ist untersagt.

 

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