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gefördert durch
Saxonia-Freiberg- Stiftung
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Für die Untertageführungen gelten folgende Bedingungen:
Auszug aus den Arbeitsanweisungen des Lehr- und
Forschungsbergwerkes der
TU Bergakademie Freiberg als Bergwerksbetreiber:
| Untertageführungen |
Musealer Lehrpfad |
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Altersbegrenzung
mind. 12 – max. 72 Jahre: |
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| 12 Jahre |
6 Jahre |
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| Bei Minderjährigen nur im Beisein einer
volljährigen Begleitperson |
6 bis 18 Jahre: |
1 erziehungsberechtigte Person |
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Personen mit Rollstuhl: |
Je 1 volljährige Begleitperson |
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Frauen ab dem 4. Schwangerschaftsmonat: |
Je 1 volljährige Begleitperson |
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| Gruppenstärke: |
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| 12 Jahre bis einschl.
Klassenstufe 8: |
15 |
Max. Gruppenstärke: |
80 |
| Klassenstufe 8 bis 18
Jahre: |
20 |
Personen mit Rollstuhl: |
8 |
| Über 18 Jahre: |
25 |
8 Jahre bis einschl.
Klassenstufe 8: |
1 volljährige Begleitp. pro
10 Jugendliche |
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Klassenstufe 9 bis 18
Jahre: |
1 volljährige Begleitp. pro
20 Jugendliche |
Gesundheitliche Vorraussetzungen:
- Keine körperlichen Behinderungen, die Hilfsmittel zur
Fortbewegung benötigen
- Keine Personen mit Kreislaufstörungen
- Keine Personen mit geistigen Behinderungen
- Keine Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen
- Keine Frauen ab dem 5. Schwangerschaftsmonat
- Bei Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen und
mit geistiger Behinderung bedarf es einer vorherigen
Genehmigung vom stellv. Direktor des Lehr- und
Forschungsbergwerkes
Weitere Bedingungen
- Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss dürfen den
Grubenbetrieb nicht betreten.
- Evt. notwenige Medikamente sind während der Grubenfahrt
mitzuführen.
- Personen mit gesundheitlichen Besonderheiten haben dies
vor der Grubenfahrt mitzuteilen.
- Es darf nur bergwerkseigene Ausrüstung, wie Geleuchte
oder Helme, verwendet werden.
- Unfälle oder Verletzungen während der Grubenfahrt sind
unverzüglich dem Bergwerksführer mitzuteilen.
- Im Schachtbereich sowie untertage besteht Rauchverbot
sowie Helmzwang.
- Das Mitführen von Getränken in Glasflaschen ist
untersagt.
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