gefördert durch
Saxonia-Freiberg- Stiftung

 

 

Allgemeine Verhaltensanforderungen im Lehrpfad

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den musealen Lehrpfad nur im Beisein volljähriger Personen befahren.

  • Kinder ab 6 Jahren bis 18 Jahre: 1 erziehungsberechtigte Person

Bei Gruppen:

  • 8 Jahre bis Klassenstufe 8: 1 volljährige Person pro 10 Jugendliche
  • Klassenstufe 9 bis 18 Jahre: 1 volljährige Person pro 20 Jugendliche

Weitere Begleitpersonen sind erforderlich bei:

  • behinderten Personen mit Rollstuhl: 1 volljährige Person pro 4 Behinderte
  • Frauen ab dem 4. Schwangerschaftsmonat: 1 volljährige Person

 

  • Das Befahren des musealen Lehrpfades erfolgt erst nach Aufforderung durch die aufsichtführende Person des Bergwerkes.
  • Es besteht Alkoholverbot bei Befahrungen unter Tage.
  • Unter Alkoholeinfluss stehende Personen dürfen den Grubenbetrieb nicht betreten.
  • Wertgegenstände können in den vorhandenen Schließfächern Übertage aufbewahrt werden. Für den Verlust von Wertgegenständen im Rahmen einer Grubenbefahrung wird keine Haftung übernommen.
  • Bei Verletzungen oder Unfällen ist sofort die aufsichtführende Person zu benachrichtigen, um notwendige Maßnahmen zur Hilfeleistung einzuleiten.
  • Die Befahrung erfolgt in normaler Straßenbekleidung. Zum Schutz gegen Tropfwasser u.ä. werden bergwerkseigene Umhänge ausgegeben. Infolge der Temperaturen (ca. 11°C) sollten keine kurzen Hosen oder Röcke getragen werden.
    Im gesamten musealen Lehrpfad gilt Helmpflicht. Die Schutzhelme werden vor der Seilfahrt ausgehändigt.
  • Auf der Hängebank und unter Tage besteht Rauchverbot.
  • Signaleinrichtungen und elektrische Anlagen werden von fachkundigem Personal des Lehr- und Forschungsbergwerkes bzw. des Fördervereines „Himmelfahrt Fundgrube” e.V. bedient.
  • Das Mitführen von Getränkeflaschen aus Glas nach Untertage ist nicht gestattet. Abfälle sind in den vorhandenen Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Herumtoben, Rennen sowie Klettern auf Einrichtungen und Ausstellungsgegenständen im musealen Lehrpfad ist verboten.
  • Ausstellungsgegenstände dürfen nicht versetzt oder mitgenommen
    werden.
  • Beschädigungen an Einrichtungen und Ausstellungsgegenständen sind zu unterlassen.

Mit der Unterschrift auf dem Formblatt Ein- und Ausfahrtkontrolle erkennen einfahrende Besucher die Bedingungen und allgemeinen Verhaltensanforderungen zur Befahrung des musealen Lehrpfades an. Verstöße gegen die Regelungen der vorliegenden Arbeitsanweisungen haben den Verlust des Versicherungsschutzes zur Folge.

 

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