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gefördert durch
Saxonia-Freiberg- Stiftung
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Allgemeine Verhaltensanforderungen im
Lehrpfad
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den musealen Lehrpfad nur im
Beisein volljähriger Personen befahren.
- Kinder ab 6 Jahren bis 18 Jahre: 1 erziehungsberechtigte
Person
Bei Gruppen:
- 8 Jahre bis Klassenstufe 8: 1 volljährige Person pro 10
Jugendliche
- Klassenstufe 9 bis 18 Jahre: 1 volljährige Person pro 20
Jugendliche
Weitere Begleitpersonen sind erforderlich bei:
- behinderten Personen mit Rollstuhl: 1 volljährige Person
pro 4 Behinderte
- Frauen ab dem 4. Schwangerschaftsmonat: 1 volljährige
Person
- Das Befahren des musealen Lehrpfades erfolgt erst nach
Aufforderung durch die aufsichtführende Person des
Bergwerkes.
- Es besteht Alkoholverbot bei Befahrungen unter Tage.
- Unter Alkoholeinfluss stehende Personen dürfen den
Grubenbetrieb nicht betreten.
- Wertgegenstände können in den vorhandenen Schließfächern
Übertage aufbewahrt werden. Für den Verlust von
Wertgegenständen im Rahmen einer Grubenbefahrung wird keine
Haftung übernommen.
- Bei Verletzungen oder Unfällen ist sofort die
aufsichtführende Person zu benachrichtigen, um notwendige
Maßnahmen zur Hilfeleistung einzuleiten.
- Die Befahrung erfolgt in normaler Straßenbekleidung. Zum
Schutz gegen Tropfwasser u.ä. werden bergwerkseigene Umhänge
ausgegeben. Infolge der Temperaturen (ca. 11°C) sollten
keine kurzen Hosen oder Röcke getragen werden.
Im gesamten musealen Lehrpfad gilt Helmpflicht. Die
Schutzhelme werden vor der Seilfahrt ausgehändigt.
- Auf der Hängebank und unter Tage besteht Rauchverbot.
- Signaleinrichtungen und elektrische Anlagen werden von
fachkundigem Personal des Lehr- und Forschungsbergwerkes
bzw. des Fördervereines „Himmelfahrt Fundgrube” e.V.
bedient.
- Das Mitführen von Getränkeflaschen aus Glas nach
Untertage ist nicht gestattet. Abfälle sind in den
vorhandenen Abfallbehältern zu entsorgen.
- Herumtoben, Rennen sowie Klettern auf Einrichtungen und
Ausstellungsgegenständen im musealen Lehrpfad ist verboten.
- Ausstellungsgegenstände dürfen nicht versetzt oder
mitgenommen
werden.
- Beschädigungen an Einrichtungen und
Ausstellungsgegenständen sind zu unterlassen.
Mit der Unterschrift auf dem Formblatt Ein- und
Ausfahrtkontrolle erkennen einfahrende Besucher die Bedingungen
und allgemeinen Verhaltensanforderungen zur Befahrung des
musealen Lehrpfades an. Verstöße gegen die Regelungen der
vorliegenden Arbeitsanweisungen haben den Verlust des
Versicherungsschutzes zur Folge.
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